Vortragsreihe Organhaftung bei Kapitalgesellschaften in der Schieflage sowie Vermeidungsstrategien

Termin: 17.03.2021 um 10 Uhr
Dauer: 35-45 Minuten
Referenten: Dr. Bettina E. Breitenbücher, Prof. Dr. Anette Neußner(BREITENBÜCHER Rechtsanwälte) und
Dr. Lambertus Fuhrmann, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg (Gesellschaftsrecht)

Teil 4
Rechte und Pflichten für Organschaften: Pflicht zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement

Mit der Weiterentwicklung des SanInsFoG und Etablierung des StaRUG wurde eine allgemeine und rechtsformübergreifende Pflicht zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement für Geschäftsleiter einer juristischen Person kodifiziert werden. Die Geschäftsleiter sollen fortlaufend über Entwicklungen wachen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können. Wenn sie solche Entwicklungen erkennen, sollen sie geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen und den zur Überwachung der Geschäftsleitung berufenen Organen (Aufsichtsrat) berichten. Liegt die drohende Zahlungsunfähigkeit vor, müssen die Geschäftsleiter ab sofort die Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens in Betracht ziehen, das der Wahrung der Gläubigerinteressen dient. Diesen Interessen der Gläubigerschaft soll im Konfliktfall der Vorrang gegenüber anderen Unternehmensbeteiligten, insbesondere auch den Gesellschaftern, einzuräumen sein.

  • Verschärfung und Erleichterung der Geschäftsleiterhaftung in der (drohenden) Krise durch das SanInsFoG: Was müssen Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane wissen und beachten?
  • Neue Organpflichten für den CEO und CFO
  • Neue Organpflichten für den Aufsichtsrat
  • Gefahren für den Gesellschafter

 

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