Wenn größere Unternehmen insolvent werden, ist dies für eine breitere Öffentlichkeit von Interesse. Frau Breitenbücher ist daher regelmäßig in der Presse präsent, wenn ein Unternehmen im Zuge eines Insolvenzverfahrens restrukturiert wird, bei dem sie zur Insolvenzverwalterin bestellt ist oder das sie dabei berät. Aber auch schon in ihrer Jugend war sie aufgrund ihre Erfolge als Springreiterin und später als Turnierchefin Gegenstand von Berichterstattungen.
Was ändert sich bei der Insolvenzantragspflicht, Frau Breitenbücher?
September 2022
| Platow-Verlag
Der Platow-Verlag hat mich um ein Interview gebeten zu den aktuellen Änderungen in der Insolvenzantragspflicht.
Das Interview finden Sie angehängt. Im Folgenden die drei Fragen seitens PLATOW.
▶️ Im nunmehr dritten Entlastungspaket der Bundesregierung ist von Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht die Rede. Frau Breitenbücher, worum geht es dabei genau?
▶️ Welchen Unternehmen wäre damit geholfen, welchen eher nicht?
▶️ Was müssen Firmen, die durch die hohen Energiepreise in Schwierigkeiten geraten könnten, jetzt beachten?
Stiftung Semperoper Förderstiftung: Stiftungsgespräch mit Dr. Bettina Breitenbücher
Oktober 2021
| Stiftung Semperoper Förderstiftung
Nun darf endlich auch die Kultur wieder ihre Pforten öffnen, so auch die Semperoper in Dresden. Hier ein Interview mit Dr. Zwade, dem Vorsitzenden des Kuratoriums der Stiftung Semperoper.
Zum Interview mit Dr. Bettina Breitenbücher und Dr. Zwade:Stiftungsgespräch
Online-Seminar: Aktuelle Rechtsprechung des BGH zum Insolvenzrecht – inklusive Praxis-Transfer
März 2021
| FORUM
Termin: 17. – 18.05.2021 Uhrzeiten: 13:30 – 17:00 Uhr | 09:00 – 12:30 Uhr Referenten: Prof. Dr. Markus Gehrlein, Richter am Bundesgerichtshof, Karlsruhe und Dr. Bettina E. Breitenbücher Rechtsanwältin, Fachanwältin für Insolvenzrecht, BREITENBÜCHER Rechtsanwälte, Dresden
Themen des Online-Seminars:
Welche Insolvenzgründe gibt es und wie kann man diese erkennen?
Aktuelles zur Firmenbestattung und zum Druckantrag
Freigabe der selbstständigen Tätigkeit und Umfang der Insolvenzmasse
Bestellung, Abberufung und Haftung des Insolvenzverwalters
Vertragsbeendigung in der Insolvenz
Aktuelle Rechtsfragen zur Eigenverwaltung
Für weitere Informationen und zur Buchung klicken Sie hier: Online-Seminar
Zum Download von Veranstaltungsinformationen: Prospekt
Vortragsreihe Organhaftung bei Kapitalgesellschaften in der Schieflage sowie Vermeidungsstrategien
Februar 2021
| Board Report
Termin: 17.03.2021 um 10 Uhr Dauer: 35-45 Minuten Referenten: Dr. Bettina E. Breitenbücher, Prof. Dr. Anette Neußner(BREITENBÜCHER Rechtsanwälte) und
Dr. Lambertus Fuhrmann, Partner bei FGS Flick Gocke Schaumburg (Gesellschaftsrecht)
Teil 4
Rechte und Pflichten für Organschaften: Pflicht zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement
Mit der Weiterentwicklung des SanInsFoG und Etablierung des StaRUG wurde eine allgemeine und rechtsformübergreifende Pflicht zur Krisenfrüherkennung und zum Krisenmanagement für Geschäftsleiter einer juristischen Person kodifiziert werden. Die Geschäftsleiter sollen fortlaufend über Entwicklungen wachen, welche den Fortbestand der juristischen Person gefährden können. Wenn sie solche Entwicklungen erkennen, sollen sie geeignete Gegenmaßnahmen ergreifen und den zur Überwachung der Geschäftsleitung berufenen Organen (Aufsichtsrat) berichten. Liegt die drohende Zahlungsunfähigkeit vor, müssen die Geschäftsleiter ab sofort die Einleitung eines Restrukturierungsverfahrens in Betracht ziehen, das der Wahrung der Gläubigerinteressen dient. Diesen Interessen der Gläubigerschaft soll im Konfliktfall der Vorrang gegenüber anderen Unternehmensbeteiligten, insbesondere auch den Gesellschaftern, einzuräumen sein.
Verschärfung und Erleichterung der Geschäftsleiterhaftung in der (drohenden) Krise durch das SanInsFoG: Was müssen Geschäftsleiter und Aufsichtsorgane wissen und beachten?
Dr. Bettina Breitenbücher: Die aktuelle wirtschaftliche Situation im Mittelstand
Januar 2021
| Businesstalk am Kudamm
Veröffentlicht von DR. MANUELA DIEHL
Dr. Bettina Breitenbücher ist Gründerin, Partnerin und Geschäftsführerin von BREITENBÜCHER Rechtsanwälte. Mit Ihr sprechen wir im Interview über die aktuelle wirtschaftliche Situation im Mittelstand, die Angst vor einer Insolvenzwelle sowie die Pflicht zur Insolvenzanmeldung.
Die deutsche Wirtschaft ist im letzten Jahr um 5% eingebrochen. Gleichzeitig wurden großzügige finanzielle Hilfen vom Staat gewährt. Wie bewerten Sie die aktuelle wirtschaftliche Situation im Mittelstand?
Die Einschläge kommen näher – Nach Monaten des Rückgang steigt die Zahl der Insolvenzen wieder – Inzwischen erste Fälle mit Corona-Ursache
Dezember 2020
| Heilbronner Stimme
Heilbronner Stimme Wirtschaft von Redakteur Heiko Fritze
Geschlossene Geschäfte und Hotels, abgesagte Messen und Konzerte, stornierte Reisen und Jubiläumsfeiern – und dennoch haben die Insolvenzgerichte in den vergangenen Monaten verhältnismäßig wenig zu tun gehabt. Sonderregelungen der Bundesregierung haben eine Insolvenzwelle bislang verhindert. Und Experten gehen inzwischen davon aus, dass es auch nicht so schlimm wird wie befürchtet. Dennoch: Die Fälle mehren sich, in denen die Corona-Krise mindestens den letzten Schubs in die Insolvenz gegeben hat.
Wissenswertes für Geschäftsführer und Vorstände, Schwerpunkt: Insolvenzen in Corona-Zeiten
September 2020
| PLATOW-Brief
Strategien für Unternehmenslenker – Am 2.9.20 hat die Bundesregierung beschlossen, die zunächst bis zum
30.9.20 befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum Jahresende zu verlängern. Damit soll den Unternehmen,
die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, zusätzlich Luft verschafft werden.
Ausgenommen sind jedoch Betriebe, die bereits zahlungsunfähig sind: Hier gilt ab dem 1.10.20 wieder die
Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Wie Geschäftsführer und Vorstände diese weitere „Schonfrist“ nun nutzen
sollten zeigt unser Themenschwerpunkt mit einem Gastbeitrag der Kanzlei Breitenbücher.
Bisher ist Deutschland eine zweite Infektionswelle erspart geblieben, doch die lokalen Ausbrüche und die Urlaubssaison bereiten den Behörden Sorge (Quelle: Handelsblatt 29.07.2020).
Es ist damit zu rechnen, dass sich die Wirtschaftskrise länger hinzieht und auch Unternehmen, denen es bislang gut ging, damit konfrontiert werden, dass Märkte weiter einbrechen und die Kostenseite restrukturiert werden muss.
Zudem soll die Insolvenzantragspflicht über den 30. September hinaus nur für überschuldete verlängert werden. Zahlungsunfähige oder zahlungsunfähig werdende Unternehmen müssen daher sehr schnell agieren.
Was bedeutet das für Unternehmen und Geschäftsleiter:
Erkennen Sie konkrete Risiken für Ihr Unternehmen? Viele Risiken kann man durch gesellschaftsrechtliche Gestaltungen so bündeln, dass sie nicht das gesamte Unternehmen in den Abgrund mitreißen, wenn sie sich realisieren.
Deshalb sollten Sie auf Grundlage der heutigen Rahmendaten bereits heute prüfen, wie es um Ihr Unternehmen mit Blick auf ein worst-case Szenario bestellt ist.
Worauf Geschäftsleiter mit Blick auf ihre persönliche Haftung achten müssen. Im Folgenden fünf Tipps, worauf es nun ankommt.
Was Geschäftsleiter unbedingt beachten sollten: D&O Versicherung: Prüfen Sie Ihre D&O Versicherung. Haben Sie ausreichenden Schutz? Verträge vor 2017/18 haben Deckungslücken.
Haftungsvermeidung: ein Geschäftsleiter, der sich fachkundig beraten lässt, kann der persönlichen Haftungsfalle entgehen.
Überschuldungsprüfung/Jahresabschluss 2019: Unternehmen sind grundsätzlich dazu verpflichtet, wenn Krisenanzeichen vorliegen – wie aktuell mit „Covid-19“ – eine Prüfung ihrer Vermögenslage durchzuführen. Eine korrekte Überschuldungsprüfung kann komplex sein und
muss sachkundig erstellt werden. Dies kann auch den Jahresabschluss 2019 beeinflussen.
Liquiditätsmanagement/Cash Pool-Management: Entspricht Ihr Liquiditätsmanagement den strengen Anforderungen der Rechtsprechung? Informieren Sie sich, wie Sie Ihr Unternehmen vor unerkannten Risiken aus dem Cash-Pool-Management schützen können.
Wege zu einem Schuldenschnitt: Der Gesetzgeber hält mehrere Möglichkeiten bereit, einem Unternehmen einen Schuldenschnitt zu gewähren.
Weiterführende Informationen zu den oben aufgeführten Aspekten geben die Experten und Partner der Kanzlei BREITENBÜCHER für Restrukturierung und Insolvenz (WWW.BBLAW.LEGAL), Dr. Bettina E. Breitenbücher und Prof. Dr. Anette Neußner in dem folgenden Interview.
Drohende Insolvenzwelle „…und am Ende sind sie zahlungsunfähig“
August 2020
| Der Spiegel Wirtschaft
Forscher rechnen für den Herbst mit Tausenden Pleiten. Schuld ist eine gut gemeinte, aber schlecht gemachte Sonderregel der Großen Koalition – die sogar noch verlängert werden soll.
Spiegel Wirtschaft, von Simon Book, Martin Hesse, Michael Sauga und Gerald Traufetter
Interessanter Beitrag von Simon Book, mit Zitat von mir: „Zumindest jene Firmen, deren Geschäfte vor der Krise gut liefen, deren Eigenkapital in Ordnung war, deren Bankverbindlichkeiten niedrig waren, werden ihre Schulden mit der anziehenden Konjunktur in den Griff bekommen.“
Fragebogen „Nahaufnahme“ Insolvenzrechtlerin Bettina Breitenbücher, die auf der chinesischen Mauer Halbmarathon läuft
Juli 2020
| Wirtschaftswoche Management-Blog
Den Fragebogen „Nahaufnahme“ beantwortet Bettina Breitenbücher, Gründerin der Insolvenzrechtskanzlei Breitenbücher in Dresden. In der Presse stand sie mit Mandanten wie dem Herrenausstatter Pohland.
Wirtschaftswoche Management-Blog, von Claudia Tödtmann
Die Coronakrise ist die Stunde der Sanierungsexperten. Nun müssen sie zeigen, ob sie Unternehmen vor dem Kollaps bewahren können. Wie die Berater bei Firmen wie Galeria Karstadt Kaufhof anrücken – und was sie empfehlen…
Wirtschaftswoche, von Henryk Hielscher
Experten für Insolvenzen sind generell rar, weil für sie zuletzt wenig zu tun war. Seit Jahren sinkt die Zahl der Pleiten in Deutschland. Nur noch 18 749 Unternehmensinsolvenzen meldete das Statistische Bundesamt für 2019, der niedrigste Wert seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Banken haben in den Boomjahren ihre Abteilungen für Problemkredite zurechtgestutzt, Risikomanager hatten einen schweren Stand. Umso größer ist nun die Nachfrage nach Krisenexpertise von außen…
Tatsächlich hat der Albtraum wohl erst begonnen. So fließen staatlich verbürgte Kredite nur dann an Unternehmen, wenn sich private Banken daran beteiligen und selbst mit ins Risiko gehen. Die Finanzinstitute müssen dabei jedoch Prüfregularien beachten, was Zusagen teils verzögert, teils unmöglich werden lässt. Und: All die Milliarden müssen ja irgendwann zurückgezahlt werden. Sie halten die Firmen zwar jetzt über Wasser, treiben jedoch den Schuldenstand…
Während einige Chefs das wohl erst in einigen Wochen realisieren, ziehen andere jetzt schon die Reißleine. Frank-Reisen etwa, ein 25-Mann-Betrieb aus der Nähe von Karlsruhe. Das kleine Fahrdienstunternehmen hatte behinderte Kinder jeden Morgen zur Schule gebracht. Nun fallen die Fahrten aus. Und auch das zweite Standbein der Firma, der Transfer von Reisenden zum Flughafen, hat sich erledigt. Folge: virusbedingte Insolvenz.
Der Fall sei „typisch für das, was in den nächsten Wochen kommt“, sagt Insolvenzverwalterin Bettina Breitenbücher.
Den ausführlichen Beitrag in der Wirtschaftswoche Print finden Sie hier: link
Verfasst von Prof. Dr. Anette Neußner, LL.M. Oec., Dr. Bettina E. Breitenbücher
Corona-Krise: Virus infiziert Wirtschaft
Die aktuellen Beschränkungen zur Reduzierung des öffentlichen Lebens führen direkt in eine neue Wirtschaftskrise. Die Regierungen auf Bundes- und Landesebene, wie auch die Kommunen selbst sind als Feuerwehr im Einsatz und arbeiten an umfassenden Maßnahmenpaketen, um eine Insolvenzwelle zu verhindern. Dies weckt Erinnerungen an unsere Hochwasserkatastrophen der Vergangenheit oder an die Finanzkrise. Spätestens jedoch, wenn die staatlichen Stützungsmaßnahmen auslaufen, wird der Markt für M&A-Transaktionen und für Investoren, die Loan-to-own-Strategien verfolgen, Fahrt aufnehmen.
Gastbeitrag von Dr. Bettina E. Breitenbuecher in PLATOW Recht
Geschäftsführerin der Kanzlei BREITENBUECHER Rechtsanwälte in Kooperation mit Baker Tilly.
Umsetzung der EU-Restrukturierungs-Richtlinie in nationales Recht
Am 20.6.19 wurde die Richtlinie 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen verabschiedet (EU-Restrukturierungsrichtlinie, kurz: EU- RRL). Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt laut Gesetz bis Juli 2021. Art und Umfang der denkbaren Maßnahmen werden in Fachkreisen bereits intensiv diskutiert. Denn ein vergleichbares Verfahren gibt es bislang in Deutschland nicht, wie Bettina Breitenbücher, Fachanwältin für Insolvenzrecht, erläutert.
Da das Insolvenzverfahren dem Interesse der Gläubigergesamtheit dient, wird das zukünftige vorinsolvenzliche Restrukturie- rungsverfahren der Vermeidung der Insolvenz und damit nach wohl überwiegender Ansicht zumindest auch dem Interesse des Unternehmens dienen.
Damit wird sich die zukünftige gerichtlich geordnete Re- strukturierung von Unternehmen in einem völlig anderen Spannungsfeld von Interessen abspielen, als dies bislang bei Insolvenzverfahren der Fall war. Das vorinsolvenzliche Restruk- turierungsverfahren wird einen Ausgleich finden müssen zwi- schen den Interessen des Unternehmens einerseits, das vor der Insolvenz gerettet werden soll, und den der Eigentumsgaran- tie unterliegenden Rechten der Gläubiger andererseits. Dieses Spannungsfeld wird noch größer, wenn nur einzelne Gläubiger von den Restrukturierungsmaßnahmen betroffen sein sollen.
InsO – Kommentar zur Insolvenzordnung, Graf-Schlicker (Hrsg.) | RWS Verlag
Februar 2020
| RWS-Verlag
Soeben ist im RWS Verlag die 5. Auflage des von Prof. Dr Neußner und mir mitverfassten Kommentars zur InsO, herausgegeben von Marie Luise Graf-Schlicker, erschienen. Das Werk wertet die neue Rechtsprechung aus und bezieht die sehr umfangreichen Literaturmeinungen im praktisch relevanten Umfang in die Bearbeitung ein.
Insolvenzexpertin Breitenbücher kooperiert mit Baker Tilly
Januar 2020
| Finance-Magazin
Neuanfang heißt es zum Jahreswechsel 2020 für die Insolvenzexpertin Bettina Breitenbücher. Die Rechtsanwältin war seit 2002 geschäftsführende Partnerin der Insolvenzkanzlei Kübler, deren Auseinanderbrechen im vergangenen Frühjahr bekannt geworden war. Die Juristin wird künftig mit einem Team von 20 Mitarbeitern unter „Breitenbücher Rechtsanwälte“ an acht der 15 vormaligen Kübler-Standorten firmieren, wie sie im Gespräch mit FINANCE erläuterte.
Die drei Standorte Stuttgart, Frankfurt, Leipzig sollen dabei eng mit dem Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsunternehmen Baker Tilly kooperieren.
Den vollständigen Beitrag im Finance-Magazin finden Sie hier: Link
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Pressekontakt:
Courage Strategieberatung
Claudia Böhnert Bettinastrasse 62
60325 Frankfurt/ Main
Die angesehene Insolvenzkanzlei Kübler hat sich zum Jahreswechsel aufgelöst. Equity-Partnerin Bettina Breitenbücher macht sich selbstständig und schließt zudem eine Kooperation mit Baker Tilly im Bereich Restrukturierung und Insolvenz.
Nun teilt die Insolvenzrechtlerin mit, dass sie mit ihrem Team unter eigenen Namen weitermachen und zudem eine Kooperation mit der Beratungsgesellschaft Baker Tilly schließen wird.
Den vollständigen Beitrag bei LTO finden Sie hier: LINK
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Liquiditätskrise oder bereits Insolvenzreife? Oft ist der Unterschied schwer zu erkennen, doch bei Insolvenzverschleppung kann der CFO haften. Worauf Manager unbedingt achten sollten – der FINANCE-Ratgeber.
Nachdem die Anzahl der Firmeninsolvenzen in Deutschland von 2009 bis 2018 kontinuierlich zurück ging, sind in diesem Jahr wieder vermehrt Fälle im Automobil- und Einzelhandelssektor zu beobachten. Der Modehändler Gerry Weber, der Automobilzulieferer Weber Automotive und die Bäckereikette Oebel sind nur einige Beispiele.
Und angesichts des bevorstehenden Wirtschaftsabschwungs sehen die Prognosen düster aus: „2020 dürfte die Anzahl der Insolvenzen weiter deutlich steigen“, sagt Bettina Breitenbücher, Restrukturierungsexpertin und geschäftsführende Partnerin der Kanzlei Kübler.
Am 12. September beginnt die Internationale Automobilausstellung (#IAA) in Frankfurt.
Die erfolgsverwöhnte Branche kommt durch die #Digitalisierung zunehmend unter Druck. Besonders betroffen sind deren #Zulieferer, darunter die Anbieter, die Komponenten für den Verbrennungsmotor liefern. Zudem sind die Absatzmärkte Europa, USA und China deutlich im Rückwärtsgang.
Beigefügt mein ausführliches Interview zur neuen EU- #Restrukturierungsrichtlinie und den Chancen, die diese Richtlinie betroffenen Unternehmen bieten kann.
Dr. Bettina E. Breitenbücher, RAin, FAin für Insolvenzrecht, Geschäftsführende Partnerin KÜBLER GbR und Prof. Dr. Anette U. Neußner, LL.M. oec., RAin, Wirtschaftsmediatorin, Partnerin KÜBLER GbR
I. EU fordert vorinsolvenzliches Restrukturierungsrecht
Seit die Europäische Kommission vor zwei Jahren den Entwurf einer Restrukturierungsrichtlinie[1] vorgelegt hat steht fest, dass auch Deutschland an einem vorinsolvenzlichen Sanierungsrecht nicht mehr vorbeikommt. Das erst im Jahre 2012 in Kraft getretene und aktuell evaluierte ESUG[2] kann den Anforderungen aus Brüssel insoweit nicht genügen. Auch das damals neu eingeführte Schutzschirmverfahren (§ 270b InsO) setzt einen Insolvenzantrag des Unternehmens und einen Eröffnungsgrund voraus und zielt auf eine alle Gläubiger erfassende Insolvenzplanlösung in einem eröffneten, förmlichen Insolvenzverfahren ab.
„Insolvenz – Wie lässt sich das Vermögen sichern?“
Juli 2019
| PLATOW-Brief
Beitrag von Prof. Dr. Neußner und mir im aktuellen Platow-Brief.
BGH ERTEILT GÄNGIGEN ANDERKONTEN EINE ABSAGE ■ Die deutlich formulierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs v. 7.2.19 (BGH; Az.: IX ZR 47/18) zur Unzulässigkeit und damit Pflichtwidrigkeit der Nutzung von Anderkonten und offenen Treuhandkonten schlägt Wellen – nicht nur bei den Verwaltern. Auch auf Bankenseite wird bereits an Lösun- gen gearbeitet, wie die vom BGH geforderten Sonderkonten für die Insolvenzmasse praktikabel umgesetzt werden können, wissen Bettina Breitenbücher und Anette Neußner, Insolvenzrechtlerinnen der Kanzlei Kübler.
Zur Vermeidung so genannter Amtshaftungsansprüche for- dern die Insolvenzgerichte ihre Verwalter derzeit auf, mit- zuteilen, ob und in welchen Verfahren sie Anderkonten (Vollrechts-Treuhandkonten) als Insolvenzkonten führen, und diese Praxis umgehend zu beenden und auf Sonderkonten umzustellen. Dass diese Abfrage bestätigen wird, was der BGH als selbstverständlich voraussetzt, nämlich dass Son- derkonten in der Praxis üblich seien, darf nach bankseitigen Informationen allerdings bezweifelt werden – obwohl den Verwaltern auf Grund einer höchstrichterlichen Entscheidung zu Fehlüberweisungen auf Insolvenz-Anderkonten bereits 2009 klar geworden war, dass offene Treuhandkonten als Verfahrenskonten nicht in ihrem Interesse sind (BGH, Az.: IX ZR 192/07).
Restrukturierung – Neue EU-Richtlinie beschäftigt Berlin
März 2019
| PLATOW Brief
SANIERUNGSTOOL GEGEN INSOLVENZ
Beitrag von Dr. Bettina E. Breitenbücher und Prof. Dr. Anette Neußer. ■
Seit Ende 2018 steht die finale Fassung der Restrukturierungsrichtlinie (RRL) mit ihren Anforderungen an einen EU-weiten Restrukturierungs- rahmen zur Abwendung einer drohenden Insolvenz. Auch Deutschland hat hier Nachholbedarf, wurde doch noch 2013 lediglich die Sanierung „in“ der Insolvenz durch das gerade evaluierte ESUG gestärkt. Bei der Ausgestaltung des Verfah- rens räumt die RRL einen weiten Gestaltungsspielraum ein. „Voraussetzung ist, dass das sanierungswillige Unternehmen sich in finanziellen Schwierigkeiten befindet“, erläutert Anet- te Neußner, Partnerin bei der Kanzlei Kübler. „Welche Grenze Berlin an dieser Stelle normieren wird, ergibt sich letztlich aus der notwendigen Abstimmung mit dem Insolvenzrecht. Zahlungsunfähig darf das Unternehmen jedenfalls noch nicht sein.“ Auch ein Rentabilitätstest könnte verlangt werden.
Ziel ist ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung durch den Schuldner. Die Gerichte werden eingebunden, wenn ein Vollstreckungsstopp angeordnet werden soll. Ein solches Mo- ratorium hat gleichzeitig eine Insolvenzsperre zur Folge, d.h. Gläubiger können kein Insolvenzverfahren einleiten und für den Schuldner ist die Insolvenzantragspflicht suspendiert. Kern des Verfahrens ist der Restrukturierungsplan, in dem die Maßnahmen zur Abwendung der Insolvenz, also in der Regel
die Kürzung der Gläubigerforderungen, festgelegt werden. Auf Finanzgläubiger sind die Eingriffe dabei nicht beschränkt. Für die Abstimmung über den Plan werden die Gläubiger anhand ihrer Interessen in homogene Klassen eingeteilt.
Die zur Annahme des Plans notwendigen Mehrheiten inner- halb der Klassen legt Berlin fest, ebenso die Voraussetzungen für eine klassenübergreifende Bindung an eine Mehrheitsent- scheidung. Eine Majorisierung lässt das deutsche Recht bis- lang außerhalb einer Insolvenz nur zum Einfangen renitenter Anleihegläubiger zu. Brisant ist, dass auch die Anteilsinhaber eine Klasse bilden können und gleichzeitig ein Restrukturie- rungsverwalter oder die Gläubiger einen Restrukturierungsplan vorlegen können. Damit hätten diese die Möglichkeit, das vom Inhaber eingeleitete Verfahren dazu zu nutzen, diesen aus sei- nem Unternehmen zu drängen. „In diesem vorinsolvenzlichen Bereich könnte dies zu einem Kulturbruch in Deutschland füh- ren“, so Bettina Breitenbücher, Geschäftsführende Partnerin bei Kübler, und mahnt eine Umsetzung mit Augenmaß an. Zwei Jahre haben die Mitgliedstaaten hierfür Zeit. ■
Das Interview mit der Moderatorin Nicole Köster von „Leute heute“ des SWR1 war nicht nur höchst professionell, sondern hat auch Spaß gemacht. Interessante Fragen, gut recherchiert. Immer wieder gerne.
„Jede Krise ist eine einmalige Gelegenheit, Dinge zum Positiven zu verändern.“ So sieht es Dr. Bettina E. Breitenbücher, die als eine der Top Insolvenzverwalterinnen in Deutschland gilt. Seit 1997 ist die Juristin als Insolvenzverwalterin tätig, sie leitete Kanzleien in Heilbronn und Erfurt und ist seit 2002 geschäftsführende Partnerin der Sozietät Kübler. Bettina Breitenbücher erarbeitet Sanierungs- und Restrukturierungskonzepte, verhandelt mit Gläubigern, erstellt Insolvenzpläne und berät Mandanten bei der strategischen Neuausrichtung. Sportlich blickt sie auf eine Karriere als Springreiterin zurück. Nach der aktiven Karriere organisierte sie Turniere und holte unter anderem das renommierte FEI-Weltcup-Vorfinale erstmals nach Deutschland und mehrfach nach Heilbronn.
Portrait Dr. Bettina E. Breitenbücher
Süddeutsche Zeitung vom 19.12.18, Teil Wirtschaft, Seite 16.
Sie verlieren den Überblick über die Finanzen, scheitern an der Steuererklärung oder werden zahlungsunfähig: Wenn ein Unternehmen, egal, ob Konzern oder Dönerladen, in finanziellen Schwierigkeiten steckt, kommt Bettina Breitenbücher, geschäftsführende Partnerin bei der Kanzlei KÜBLER.
Meine Kurzkommentierung der aktuellen Rechtsprechung des BGH: Bestellung eines Abschlussprüfers in den Entscheidungen zum Wirtschaftsrecht ist veröffentlicht (EWiR 17 / 2018).
Inhaltlich geht es um die Frage, ob vor Insolvenzeröffnung erteilte Abschlussprüfungsmandate entgegen § 116 InsO Bestand haben. Also Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer, was der BGH bejaht hat. Damit hat der BGH eine Frage der Kompetenzzuweisung an die Gesellschafter/Geschäftsleitung in der Eigenverwaltung zugunsten der eigenverwaltenden Organe entschieden.
Diese Kompetenzzuweisung gilt in gleicher Weise in einem eröffneten Regelinsolvenzverfahren bei Bestellung eines Insolvenzverwalters.
Wenden Sie sich bei Rückfragen gerne direkt an mich. Zur Veröffentlichung LINK
Wirksamkeit der Bestellung eines Abschlussprüfers trotz zwischenzeitlicher Insolvenzeröffnung auch für frühere Geschäftsjahre
Festschrift zu Ehren von Marie Luise Graf-Schlicker
Mai 2018
In einer sehr berührenden Festveranstaltung wurde am 4. Mai 2018, im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Festschrift an Frau Graf-Schlicker übergeben.
Ansonsten können Sie auch die gesamte Ausgabe beim RWS-Verlag erwerben.
Sanierungsgewinne jetzt steuerpflichtig?
März 2018
Gastbeitrag von Dr. Bettina E. Breitenbücher im März-Heft von Markt & Mittelstand.
Die Rettung insolventer Unternehmen ist seit dem vergangenen Jahr deutlich schwieriger geworden – seitdem der Bundesfinanzhof (BFH) den sogenannten Sanierungserlass der Bundesregierung für nichtig erklärt hat. Der Erlass erlaubte es in Sanierung befindlichen Unternehmen, mit ihren Gläubigern einen Forderungsverzicht auszuhandeln. Die dabei erzielten Sanierungsgewinne waren bis dato steuerfrei. Nach der Entscheidung des BFH müssen die Unternehmen das Entgegenkommen ihrer Gläubiger versteuern, erklärt Rechtsanwältin Bettina Breitenbücher von der Kanzlei Kübler in München.
Pohland Herrenkleidung mit Unterstützung der Insolvenzkanzlei KÜBLER erfolgreich saniert. Geschäftsführer Bruno Uphues übernimmt Geschäftsbetrieb mit einer Auffanggesellschaft.
| www.kueblerlaw.com
Sanierung der Pohland Herrenkleidung GmbH & Co. KG ist erfolgreich abgeschlossen. Der Geschäftsführer, Herr Bruno Uphues übernimmt den Geschäftsbetrieb von Pohland mit einer Auffanggesellschaft. Dem hat die Gläubigerversammlung einstimmig zugestimmt.
Die Sanierung der Pohland Herrenkleidung GmbH & Co. KG wurde zum 31.01.2018 erfolgreich abgeschlossen. Nachdem der strategische Investor und Großhändler Clinton sich 2016 zurückgezogen hatte, war die Finanzierung von Pohland nicht mehr sichergestellt und das Unternehmen musste Insolvenz anmelden.
Kurz vor Einreichung des Insolvenzplans hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Sanierungsgewinne aus dem Verzicht der Gläubiger nicht mehr steuerfrei sind (BFH GrS 1/15 vom 28.11.2016). Das hätte zur Folge gehabt, dass bei Durchführung des Planvorhabens aus dem entstehenden Buchgewinn eine erhebliche Steuerlast auf das Unternehmen zugekommen wäre, obwohl ihm keine finanziellen Mittel zugeflossen sind.
Die Insolvenz Pohland ist eines der ersten Verfahren, in denen der Wegfall der Steuerfreiheit auf Sanierungsgewinne zu einer Neuausrichtung des gesamten Insolvenzverfahrens führte. „Sollte die EU-Kommission den neuen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, mit dem zukünftig die Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen ermöglicht werden soll, nicht notifizieren, kann das ganz erhebliche Konsequenzen für die Sanierungskultur in Deutschland haben“, so die Insolvenzexpertin Dr. Bettina E. Breitenbücher, Geschäftsführende Partnerin und Restrukturierungsexpertin bei der Kanzlei KÜBLER und verantwortliche Beraterin für Pohland. „Deshalb haben wir die Strategie geändert und gemeinsam mit Pohland eine übertragende Sanierung in Form eines Asset Deals verabschiedet“, ergänzt Dr. Breitenbücher.
Im Rahmen dieses Deals übernimmt der Geschäftsführer, Herr Bruno Uphues den Geschäftsbetrieb von Pohland mit einer Auffanggesellschaft. Dem hat die Gläubigerversammlung einstimmig zugestimmt.
„Wir freuen uns, dass es uns nun gelungen ist, im Rahmen des Asset-Deals das Verfahren zu beenden und das renommierte Konzept Pohland am Markt zu erhalten. Ausdrücklich möchten wir uns an dieser Stelle für die tolle Unterstützung unserer Geschäftspartner und Mitarbeiter sowie die Treue der vielen Pohland-Stammkunden in den letzten Monaten bedanken, ohne die dieser Weg nicht möglich gewesen wäre.“
Unter der Regie von Clinton waren durch zahlreiche Standorteröffnungen 12 Filialen betrieben worden, einige Filialen wurden bereits bei Einleitung des Insolvenzverfahrens geschlossen. Zukünftig wird sich das Unternehmen auf die drei Filialen Regensburg, Münster und Hannover konzentrieren. Insgesamt konnten rund 70 Arbeitsplätze gesichert werden.
Marken und Geschäfte müssen umdenken. Finanzexperten sind sich sicher: Die Kontrolle der Wertschöpfungskette mittels Eigenmarken verspricht Erfolge in der Krise.
Januar 2018
| Textilrevue, Schweiz
Textilrevue Schweiz
Interview mit Dr. Bettina E. Breitenbücher in der aktuellen Textilrevue vom Januar 2018.
„Bettina Breitenbücher, Partnerin bei Kübler Law, einem der nach Angaben des Unternehmens grössten Insolvenzverwalter Deutschlands, nennt zu einer Konkurswelle im deutschen Modebereich Faktoren, die Erfolg versprechen und den Negativtrend nach oben korrigieren können. Dazu zählt die Kontrolle der Wertschöpfungskette mit Vertrieb über Eigenmarken. Die Anwältin, die zurzeit das Modeun- ternehmen Pohland berät, erklärt gegenüber der textilre- vue: «Lidl ist beispielsweise mit Bekleidung mit sehr güns- tigen Verkaufspreisen an den Markt gegangen, die Sie in ähnlicher Qualität in anderen Läden für mehr Geld kaufen können.» Das setzt nach Angaben der Anwältin aber auch die Preisspirale nach unten in Gang. «Selbst H&M wird sich daran mittelfristig messen lassen müssen.“
Dr. Bettina E. Breitenbücher beim deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog
Mai 2017
Effiziente und gerechte Reglungssysteme für ein modernes Insolvenzrecht.
Die Insolvenzverwalterin und Restrukturierungsexpertin Dr. Bettina E. Breitenbücher war in diesem Jahr Mitglied der deutschen Delegation beim deutsch-chinesischen Rechtsstaatsdialog, der am 08. und 09. Mai in Changde, in China stattgefunden hat.
Das Thema des siebzehnten Rechtssymposiums lautete: „Effiziente und gerechte Reglungssysteme für ein modernes Insolvenzrecht.“ Die Delegation setzte sich aus 25 Teilnehmern aus BMJV (u.a. Justizminister Heiko Maas), BRAK, DAV, VID, NIVD und GIZ, sowie Vertretern aus Wirtschaft und Justiz zusammen.
Das Thema von Frau Dr. Breitenbücher lautete: „Verteilung der Insolvenzmasse“.
Der deutsch-chinesische Rechtsstaatsdialog geht auf einen Vorschlag der Bundesregierung aus dem Jahr 1999 zurück. Er beruht auf der „Vereinbarung zum Austausch und der Zusammenarbeit im Rechtsbereich“, die am 30. Juni 2000 von beiden Regierungen unterzeichnet wurde.
Bei Rückfragen können Sie mich jederzeit kontaktieren.
Dr. Bettina E. Breitenbücher Rechtsanwältin
Insolvenzverwalterin
Fachanwältin für Insolvenzrecht
Geschäftsführerin BREITENBÜCHER Rechtsanwälte GmbH
Aurelius – Wie der Finanzinvestor mit seinen Beteiligungen umspringt
April 2017
| Wirtschaftswoche
Die Attacke eines Hedgefonds schürt Zweifel an der Glaubwürdigkeit von Aurelius. Wird die börsennotierte Beteiligungsgesellschaft ihrem eigenen Anspruch gerecht, ein „Good Home“ für Unternehmen zu sein?
Die Pförtnerloge an der Einfahrt zum Werksgelände ist unbesetzt. Die Fabrik in Viersen nahe der niederländischen Grenze, in der mehr als 100 Jahre Papier und Karton produziert wurde, wirkt verlassen. Nur aus der ersten Etage des roten Klinkerbaus dringen Stimmen. Eine Handvoll Mitarbeiter hat sich dort zusammengesetzt, um über die Lage bei Paperboard zu sprechen – und über den Finanzinvestor, der das Unternehmen aus ihrer Sicht auf dem Gewissen hat: Aurelius.
März 2017
| Wirtschaftswoche, Print vom 10. März 2017
Insolvenzverschleppung
Ob Gesellschafter, Geschäftsführer oder Erbe: Wer zu spät Insolvenz anmeldet, macht sich strafbar und muss persönlich haften….
„Der Erbe tritt voll in dei Haftung ein, und es spielt keine Rolle beim Vorwurf einer Insolvenzverschleppung, ob er für die Lage der Firma mitverantwortlich war oder im Gegenteil völlig ahnungslos“, warnt die Juristin Bettina Breitenbücher, Anwältin der Sozietät Kübler in Dresden…
Bettina Breitenbücher kennt sich aus mit Mode. Im signalroten Kleid empfängt die Anwältin zum Gespräch in ihrer Dresdner Kanzlei. Rot kennt sie auch bei Zahlen: Die 50-Jährige ist Partnerin der Kanzlei Kübler, arbeitet als Sanierungsberaterin und Insolvenzverwalterin.