Vom Chef zum Verbecher – Insolvenz
Insolvenzverschleppung
Ob Gesellschafter, Geschäftsführer oder Erbe: Wer zu spät Insolvenz anmeldet, macht sich strafbar und muss persönlich haften….
„Der Erbe tritt voll in dei Haftung ein, und es spielt keine Rolle beim Vorwurf einer Insolvenzverschleppung, ob er für die Lage der Firma mitverantwortlich war oder im Gegenteil völlig ahnungslos“, warnt die Juristin Bettina Breitenbücher, Anwältin der Sozietät Kübler in Dresden…
Den vollständigen Beitrag finden Sie hier: Vom Chef zum Verbrecher von Anke Henrich, WiWo 10.03.2017
Wirtschaftswoche, Ausgabe 11, Seite 48 ff
Mit Zitaten von Dr. Bettina Breitenbücher, Kanzlei KÜBLER