Sanierungsgewinne jetzt steuerpflichtig?

Gastbeitrag von Dr. Bettina E. Breitenbücher im März-Heft von Markt & Mittelstand

Die Rettung insolventer Unternehmen ist seit dem vergangenen Jahr deutlich schwieriger geworden – seitdem der Bundesfinanzhof (BFH) den sogenannten Sanierungserlass der Bundesregierung für nichtig erklärt hat. Der Erlass erlaubte es in Sanierung befindlichen Unternehmen, mit ihren Gläubigern einen Forderungsverzicht auszuhandeln. Die dabei erzielten Sanierungsgewinne waren bis dato steuerfrei. Nach der Entscheidung des BFH müssen die Unternehmen das Entgegenkommen ihrer Gläubiger versteuern, erklärt Rechtsanwältin Bettina Breitenbücher von der Kanzlei Kübler in München.

Den vollständigen Beitrag finden Sie im aktuellen Heft von Markt & Mittelstand: Sanierungsgewinne jetzt steuerpflichtig