EU-Vorgaben krempeln deutsches Insolvenzrecht um

Gastbeitrag von Dr. Bettina E. Breitenbuecher in PLATOW Recht
Geschäftsführerin der Kanzlei BREITENBUECHER Rechtsanwälte in Kooperation mit Baker Tilly.

Umsetzung der EU-Restrukturierungs-Richtlinie in nationales Recht

Am 20.6.19 wurde die Richtlinie 2019/1023 über präventive Restrukturierungsrahmen verabschiedet (EU-Restrukturierungsrichtlinie, kurz: EU- RRL). Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgt laut Gesetz bis Juli 2021. Art und Umfang der denkbaren Maßnahmen werden in Fachkreisen bereits intensiv diskutiert. Denn ein vergleichbares Verfahren gibt es bislang in Deutschland nicht, wie Bettina Breitenbücher, Fachanwältin für Insolvenzrecht, erläutert.

Da das Insolvenzverfahren dem Interesse der Gläubigergesamtheit dient, wird das zukünftige vorinsolvenzliche Restrukturie- rungsverfahren der Vermeidung der Insolvenz und damit nach wohl überwiegender Ansicht zumindest auch dem Interesse des Unternehmens dienen.

Damit wird sich die zukünftige gerichtlich geordnete Re- strukturierung von Unternehmen in einem völlig anderen Spannungsfeld von Interessen abspielen, als dies bislang bei Insolvenzverfahren der Fall war. Das vorinsolvenzliche Restruk- turierungsverfahren wird einen Ausgleich finden müssen zwi- schen den Interessen des Unternehmens einerseits, das vor der Insolvenz gerettet werden soll, und den der Eigentumsgaran- tie unterliegenden Rechten der Gläubiger andererseits. Dieses Spannungsfeld wird noch größer, wenn nur einzelne Gläubiger von den Restrukturierungsmaßnahmen betroffen sein sollen.

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