Ende der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht „nur“ für überschuldete Unternehmen?
Was Sie nun wissen müssen
Inhalte des Interviews:
2:30 D&O Versicherung
4:06 Haftungsvermeidung
7:51 Überschuldungsprüfung / Jahresabschluss 2019
11:58 Liquiditätsmanagement / Cash Pool Management
16:00 Schuldenschnitt
Bisher ist Deutschland eine zweite Infektionswelle erspart geblieben, doch die lokalen Ausbrüche und die Urlaubssaison bereiten den Behörden Sorge (Quelle: Handelsblatt 29.07.2020).
Es ist damit zu rechnen, dass sich die Wirtschaftskrise länger hinzieht und auch Unternehmen, denen es bislang gut ging, damit konfrontiert werden, dass Märkte weiter einbrechen und die Kostenseite restrukturiert werden muss.
Zudem soll die Insolvenzantragspflicht über den 30. September hinaus nur für überschuldete verlängert werden. Zahlungsunfähige oder zahlungsunfähig werdende Unternehmen müssen daher sehr schnell agieren.
Was bedeutet das für Unternehmen und Geschäftsleiter:
Erkennen Sie konkrete Risiken für Ihr Unternehmen? Viele Risiken kann man durch gesellschaftsrechtliche Gestaltungen so bündeln, dass sie nicht das gesamte Unternehmen in den Abgrund mitreißen, wenn sie sich realisieren.
Deshalb sollten Sie auf Grundlage der heutigen Rahmendaten bereits heute prüfen, wie es um Ihr Unternehmen mit Blick auf ein worst-case Szenario bestellt ist.
Worauf Geschäftsleiter mit Blick auf ihre persönliche Haftung achten müssen. Im Folgenden fünf Tipps, worauf es nun ankommt.
Was Geschäftsleiter unbedingt beachten sollten:
D&O Versicherung: Prüfen Sie Ihre D&O Versicherung. Haben Sie ausreichenden Schutz? Verträge vor 2017/18 haben Deckungslücken.
Haftungsvermeidung: ein Geschäftsleiter, der sich fachkundig beraten lässt, kann der persönlichen Haftungsfalle entgehen.
Überschuldungsprüfung/Jahresabschluss 2019: Unternehmen sind grundsätzlich dazu verpflichtet, wenn Krisenanzeichen vorliegen – wie aktuell mit „Covid-19“ – eine Prüfung ihrer Vermögenslage durchzuführen. Eine korrekte Überschuldungsprüfung kann komplex sein und
muss sachkundig erstellt werden. Dies kann auch den Jahresabschluss 2019 beeinflussen.
Liquiditätsmanagement/Cash Pool-Management: Entspricht Ihr Liquiditätsmanagement den strengen Anforderungen der Rechtsprechung? Informieren Sie sich, wie Sie Ihr Unternehmen vor unerkannten Risiken aus dem Cash-Pool-Management schützen können.
Wege zu einem Schuldenschnitt: Der Gesetzgeber hält mehrere Möglichkeiten bereit, einem Unternehmen einen Schuldenschnitt zu gewähren.
Weiterführende Informationen zu den oben aufgeführten Aspekten geben die Experten und Partner der Kanzlei BREITENBÜCHER für Restrukturierung und Insolvenz (WWW.BBLAW.LEGAL), Dr. Bettina E. Breitenbücher und Prof. Dr. Anette Neußner in dem folgenden Interview.