Wissenswertes für Geschäftsführer und Vorstände, Schwerpunkt: Insolvenzen in Corona-Zeiten

Strategien für Unternehmenslenker  – Am 2.9.20 hat die Bundesregierung beschlossen, die zunächst bis zum
30.9.20 befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis zum Jahresende zu verlängern. Damit soll den Unternehmen,
die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, zusätzlich Luft verschafft werden.
Ausgenommen sind jedoch Betriebe, die bereits zahlungsunfähig sind: Hier gilt ab dem 1.10.20 wieder die
Pflicht, einen Insolvenzantrag zu stellen. Wie Geschäftsführer und Vorstände diese weitere „Schonfrist“ nun nutzen
sollten zeigt unser Themenschwerpunkt mit einem Gastbeitrag der Kanzlei Breitenbücher.

Den vollständigen Beitrag finden Sie hier:
Wissenswertes für Geschäftsführer und Vorstände (PDF)